oder die Sache mit dem nicht-besprochenen Gewährleistungsanspruch.
Am 28.3.2010 waren Herzblatt und ich unterwegs um noch schnell einen Tisch für die anstehenden Ostertage zu besorgen. Die Kids sollten zu Besuch kommen und wir hatten immer noch keinen Eßtisch. Der Möbelriese in Gelb-Blau hatte den, der meinen Vorstellungen von Grösse und Farbe entsprach. Der Einkauf war mir einen Blogbeitrag wert, denn es war spaßig, wie wir bei
Platzregen im offenen Cabrio und einem ziemlich großen Paket unterwegs waren...
Ja, das war so ungefähr vor 2 Jahren und knapp 2 Monaten. Blöde. Die zwei Monate hinten dran. Hätten wir nur mal mehr mit den Tatzen gesprochen bzgl. Garantie und Gewährleistungsanspruch und so.... Zwei Jahre beträgt dieser Zeitraum. Mehr nicht!
Vor ein paar Tagen durfte ich mir nun morgens die Eßtischplatte in einem neuen Design ansehen. Ich war nicht sonderlich erfreut und hab
hier nachgefragt, was ich tun kann, um Schadensminimierung zu betreiben.
Bügeln hieß es in den Tipps.
Ich hab also das Bügeleisen hervorgeholt und gebügelt.. hingebungsvoll...
Wie man sieht, hat sich die LAGE etwas gebessert.
Trotz Bügeln hab ich aber doch noch den Versuch gestartet und beim Möbelhaus nachgefragt, ob ich nun mit diesem Muster leben muss. Ich hab das Foto mit hingeschickt und brav geschrieben, dass ich den Tisch am 28.3.10 gekauft habe.
Wäre das Unglück nur mal zwei Monate früher passiert.. lt. Kundendienst hätte ich den Tisch gemäss des Garantie und Gewährleistungsanspruchs vorbei bringen können. Zumindest hat man mir das so geschrieben. Künftig wird jeder Kauf mit den Katzen besprochen inkl. dem Termin für den Ablauf der Garantie. Jawoll ja.
... und ich gewöhne mich nun fürs erste an meinen "neuen" Tisch.